Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Gegenstand des Vertrages

1.1. Die folgende allgemeine Geschäftsbedingung gilt für alle Rechtsgeschäfte mit Dimitri Basylev (Web&Media), nachfolgend in Kurzform „Werbeagentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, folgend in Kurzform „Kunde“ bezeichnet.

1.2. Die gesamten Vereinbarungen, die zwischen der Werbeagentur und dem Kunde getroffen werden, sind in schriftlicher Form festzuhalten.

1.3. Für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden gelten diese Geschäftsbedingungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4. Die Werbeagentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Webentwicklung, Mediengestaltung, Hosting, Grafikdesign und Fotografie.

1.5. Die Leistungen werden durch die Werbeagentur selbst oder durch Dritte erbracht. Dritte werden unterbeauftragt und sind damit keine Vertragspartner des Kunden, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich darauf hingewiesen bzw. dies ist gewünscht. Bei Unterbeauftragungen sichert die Agentur eine ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung des Personals zu. Insbesondere sichert die  Agentur die Wahrung von Verschwiegenheits- und Informationspflichten nach diesem Vertrag zu. Die Agentur steht für die Leistung von Unterbeauftragten dem Kunden selbst in Regress.

 

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

2.1. Jede Veränderung und/oder Ergänzung der Vereinbarung/des Vertrages muss in Schriftform vorgelegt werden.

 

3. Pflichten des Kunden

3.1. Der Kunde muss der Werbeagentur alle für die Durchführung der Dienstleistung benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung stellen. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Werbeagentur ordentlich behandelt, vor Dritten geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Projektes genutzt.

 

4. Urheber- und Nutzungsrechte

4.1. Der Kunde erhält mit der gesamten Zahlung des vereinbarten Betrags für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Werbeagentur im Rahmen dieses Auftrages angefertigte Dienstleistungen. Das Übergeben der Nutzungsrechte gilt, wenn eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Die Nutzungsrechte an Dienstleistungen, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, bleiben vorbehaltlich bei der Werbeagentur.

4.2. Die erarbeiteten Leistungen des Auftrags sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung tritt ebenso in Kraft, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Werbeagentur ist nicht verpflichtet die Originaldateien aus diversen Softwareanwendungen dem Kunden zu übergeben.

4.3. Die Werbeagentur darf die von ihr entwickelten Dienstleistungen angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren.

4.4. Die Dienstleistungen der Werbeagentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter (z.b. einer anderen Werbeagentur) weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Werbeagentur vom Kunden ein zusätzlicher Betrag in mindestens der 2,5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Betrages zu.

4.5. Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist vergütungspflichtig und braucht eine Einwilligung der Werbeagentur.

4.6. Ein Auskunftsanspruch über die Nutzung der Dienstleistungen steht der Werbeagentur zu.

 

5. Verwertungsgesellschaften

5.1 Der Kunde wird somit in Kenntnis gesetzt, dass bei der Vergabe des Auftrags im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Werbeagenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

 

6. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

6.1 Die gesamten Arbeitsunterlagen sowie elektronische Daten und Aufzeichnungen, die während der Auftragserarbeitung von der Werbeagentur angefertigt werden, verbleiben bei der Werbeagentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden.

 

7. Gewährleistung und Haftung der Agentur

7.1. Das Risiko der rechtlichen Unzulässigkeit der durch die Werbeagentur erarbeiteten Dienstleistungen wird vom Kunden getragen. Das gilt für die Fälle, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften, des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.
Die Werbeagentur haftet nur für Schäden, die sie grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Die Haftung der Werbeagentur wird in der Höhe beschränkt auf die einmalige Vergütung der Werbeagentur, der sich aus dem Auftrag ergibt.

7.2 Die Werbeagentur ersetzt mit ihren Leistungen keine rechtliche Beratung, somit wird keine Haftung für rechtliche Konsequenzen gewährleistet.

 

8. Vergütung

8.1. Es gilt der im Vertrag vereinbarte Betrag. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb der ersten 7 Tagen nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei einer Überschreitung der Zahlungsfristen steht der Werbeagentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu.

8.2. Bei längerem Zeitraum der Erarbeitung der vereinbarten Leistung kann die Werbeagentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden in nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage der Werbeagentur verfügbar sein.

8.3. Bei Abbruch oder Änderung von Aufträgen durch den Kunden oder wenn sich die Voraussetzung für die Leistungserstellung ändert, werden der Werbeagentur alle dadurch anstehenden Kosten erstattet und die Werbeagentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

8.4. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, fordert die Werbeagentur dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Betrag als Stornierungsgebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.

 

9. Zusatzleistungen

9.1.Zusätzlicher Mehraufwand, der unvorhersehbar war, bedarf der gegenseitigen Absprache und der Nachvergütung.

Dimitri Basylev
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